KANZLEI

Unsere Kanzlei ist auf Unternehmen und anspruchsvolle private Mandanten ausgerichtet. Wir beraten außergerichtlich und vertreten unsere Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht. Dabei sind wir bundesweit tätig. Unsere Kernkompetenzen liegen in der zivil- und verwaltungsrechtlichen Mandatsbearbeitung. Im Rahmen dessen liegen unsere Tätigkeitsschwerpunkte insbesondere in den Bereichen:

AGRARRECHT

Pachtrecht, Grundstücks- und Pachtverkehrsrecht, Recht der Erneuerbaren Energien, Tierschutzrecht, öffentliches Bau- und Genehmigungsrecht, Jagdrecht, Hof- und Unternehmensnachfolge

ARBEITSRECHT

Vertragsgestaltung, Betriebsverfassungsrecht, Kündigungsschutz

BAURECHT

Werkvertragsrecht, Vertragsgestaltung und -prüfung, VOB/B, Schadensersatz aus Baumängeln, Architektenrecht, HOAI

IT- und Datenschutzrecht

Internetrecht,  Urheberrecht, Lizenz- und Softwarevertragsgestaltung, betrieblicher Datenschutz

MIET- UND WEG-RECHT

Gewerbemietrecht, Wohnraummietrecht, Maklerrecht, Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

UNTERNEHMENSRECHT

Firmenrecht, Unternehmensgründung und -nachfolge, Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Markenrecht 

VERSICHERUNGSRECHT

Privatversicherungsrecht, Schadensabwicklung

VERTRAGSRECHT

Vertragsgestaltung, Kauf- und Werkvertragsrecht, Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, Schadensersatzrecht, Beamtenrecht, Straßen- und Wegerecht 

VERWALTUNGSRECHT

öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht, Abgabenrecht, Gewerberecht, Ordnungsgeldverfahren, Staatshaftungsrecht

Neben unseren Kernrechtsgebieten bieten wir auch in anderen Rechtsbereichen Beratung und Vertretung an. Wir arbeiten dazu mit einem Netzwerk spezialisierter Kolleginnen und Kollegen zusammen und können daher eine umfassende Rechtsberatung anbieten. Gern informieren wir Sie in einem ersten unverbindlichen Gespräch, ob Ihre Angelegenheit in unserer Kanzlei betreut werden kann.

Wir wissen, dass unsere Mandanten, um sich vollständig auf ihr Unternehmen konzentrieren zu können, schnellen und präzisen Rechtsrat benötigen. Für eine besonders intensive Betreuung bieten wir Unternehmen Dauerberatungsverträge an. Im Rahmen dieser Verträge sind viele außergerichtliche Beratungsthemen und Vertragsgestaltungen bereits abgedeckt. Gern beraten wir Sie zu unserem Angebot persönlich.

Team

Eine hervorragende Dienstleistung für den Mandanten setzt Teamarbeit voraus. Wir sind ein eingespieltes und motiviertes Team.

PETER GÖPFERT

Rechtsanwalt

TIM HERPOLSHEIMER

Rechtsanwalt

DARIO NICOLAS MAUDER

Rechtsanwalt

MATTI HERPOLSHEIMER

Rechtsanwalt

AIKE WOLF

MADLEEN BOCK

NADIN MENZEL

Werte

Eine ehrliche, vertrauensvolle Kommunikation und eine transparente Mandatsführung sind die Grundlagen unserer Arbeit.

Es ist uns bewusst, wie wichtig eine zielgenaue und gleichzeitig realistische Rechtsberatung für unseren Mandanten ist. Sie ist sehr oft die Grundlage für wichtige unternehmerische oder auch private Entscheidungen. Auch wenn sich der Ausgang eines Rechtstreites nicht immer sicher voraussehen lässt, so legen wir Wert darauf, dass über Möglichkeiten und Risiken aufgeklärt wird und eine sachgerechte Einschätzung der Lage erfolgt. Falsche Erwartungen führen schnell zu falschen Entscheidungen. Wir beraten daher ehrlich und offen und zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf. Dabei steht das Ziel des Mandanten stets im Vordergrund. Wir setzen grundsätzlich auf eine vermittelnde und faire Kommunikation. In Konfliktsituationen setzen wir Ihre Ansprüche jedoch mit dem notwendigen Nachdruck durch bzw. wehren ungerechtfertigte Forderungen zuverlässig ab.

Vertrauen ist die Grundlage für die gemeinsame Arbeit zwischen Mandanten und Rechtsanwalt. Wir würden uns freuen, Ihr Vertrauen zu gewinnen.

Kosten

Die Kosten der Rechtsberatung bzw. -vertretung müssen im Verhältnis zur Bedeutung und dem Umfang der Angelegenheit stehen. Ist keine andere Vergütung individuell vereinbart, gilt für die anfallenden Gebühren das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In gerichtlichen Verfahren legt das RVG die Untergrenze für die anwaltlichen Gebühren fest. Rechtsanwälte dürfen darunter liegende Gebühren nicht vereinbaren, dies ist gesetzlich untersagt.

Regelmäßig decken die gesetzlichen Gebühren nicht den Aufwand einer umfassenden und sachgemäßen Mandatsbetreuung ab. Wir vereinbaren daher regelmäßig ein Stundenhonorar. Das Stundenhonorar richtet sich nach Bedeutung und Schwierigkeit der Angelegenheit. Zu Beginn oder während des Mandates wird mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. Wir schätzen dazu den voraussichtlich anfallenden Umfang ab und rechnen auf Grundlage der getroffenen Vergütungsvereinbarung ab. Diese Art der Vergütung gewährleistet im beiderseitigen Interesse das Verhältnis zwischen Aufwand und Kosten zu wahren.

Bei eng begrenzten Tätigkeiten, wie zum Beispiel der Prüfung oder Erstellung eines Vertrages, ist auch die Vereinbarung einer Pauschale möglich. Sollte dies nicht möglich sein, bietet sich eine Vergütungsvereinbarung mit anschließender minutengenauer Abrechnung an.

Für eine anwaltliche Erstberatung ohne weitergehende Tätigkeit berechnen wir je nach Umfang im Regelfall zwischen 150 und 250 € netto.

Gern können wir Sie vorab über die zu erwartenden Kosten und Kostenrisiken in gerichtlichen Verfahren informieren. Sprechen Sie uns einfach an.

KONTAKT

Göpfert & Herpolsheimer Rechtsanwälte PartG mbB

Sielower Straße 36
03044 Cottbus
Telefon: 0355 289 2010
Mail: info@gh-rae.de