KANZLEI
Unsere Kanzlei ist auf Unternehmen und anspruchsvolle private Mandanten ausgerichtet. Wir beraten außergerichtlich und vertreten unsere Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht. Dabei sind wir bundesweit tätig. Unsere Kernkompetenzen liegen in der zivil- und verwaltungsrechtlichen Mandatsbearbeitung. Im Rahmen dessen liegen unsere Tätigkeitsschwerpunkte insbesondere in den Bereichen:
AGRARRECHT
ARBEITSRECHT
BAURECHT
IT- und Datenschutzrecht
Internetrecht, Urheberrecht, Lizenz- und Softwarevertragsgestaltung, betrieblicher Datenschutz
MIET- UND WEG-RECHT
UNTERNEHMENSRECHT
Firmenrecht, Unternehmensgründung und -nachfolge, Wettbewerbsrecht, Handelsrecht,Gesellschaftsrecht, Markenrecht
VERSICHERUNGSRECHT
VERTRAGSRECHT
Vertragsgestaltung, Kauf- und Werkvertragsrecht, Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, Schadensersatzrecht, Beamtenrecht, Straßen- und Wegerecht
VERWALTUNGSRECHT
Neben unseren Kernrechtsgebieten bieten wir auch in anderen Rechtsbereichen Beratung und Vertretung an. Wir arbeiten dazu mit einem Netzwerk spezialisierter Kolleginnen und Kollegen zusammen und können daher eine umfassende Rechtberatung anbieten. Gern informieren wir Sie in einem ersten unverbindlichen Gespräch, ob Ihre Angelegenheit in unserer Kanzlei betreut werden kann.
Wir wissen, dass unsere Mandanten, um sich vollständig auf ihr Unternehmen konzentrieren zu können, schnellen und präzisen Rechtsrat benötigen. Für eine besonders intensive Betreuung bieten wir Unternehmen Dauerberatungsverträge an. Im Rahmen dieser Verträge sind viele außergerichtliche Beratungsthemen und Vertragsgestaltungen bereits abgedeckt. Gern beraten wir Sie zu unserem Angebot persönlich.
Team
Werte

Eine ehrliche, vertrauensvolle Kommunikation und eine transparente Mandatsführung sind die Grundlagen unserer Arbeit.
Kosten
Die Kosten der Rechtsberatung bzw. -vertretung müssen im Verhältnis zur Bedeutung und dem Umfang der Angelegenheit stehen. Ist keine andere Vergütung individuell vereinbart, gilt für die anfallenden Gebühren das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In gerichtlichen Verfahren legt das RVG die Untergrenze für die anwaltlichen Gebühren fest. Rechtsanwälte dürfen darunter liegende Gebühren nicht vereinbaren, dies ist gesetzlich untersagt.
Regelmäßig decken die gesetzlichen Gebühren nicht den Aufwand einer umfassenden und sachgemäßen Mandatsbetreuung ab. Wir vereinbaren daher regelmäßig ein Stundenhonorar. Das Stundenhonorar richtet sich nach Bedeutung und Schwierigkeit der Angelegenheit. Zu Beginn oder während des Mandates wird mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. Wir schätzen dazu den voraussichtlich anfallenden Umfang ab und rechnen auf Grundlage der getroffenen Vergütungsvereinbarung ab. Diese Art der Vergütung gewährleistet im beiderseitigen Interesse das Verhältnis zwischen Aufwand und Kosten zu wahren.
Bei eng begrenzten Tätigkeiten, wie zum Beispiel der Prüfung oder Erstellung eines Vertrages, ist auch die Vereinbarung einer Pauschale möglich. Sollte dies nicht möglich sein bietet sich eine Vergütungsvereinbarung mit anschließender minutengenauer Abrechnung an.
Für eine anwaltliche Erstberatung ohne weitergehende Tätigkeit berechnen wir im Regelfall zwischen 150 und 250 € netto je nach Umfang.
Gern können wir Sie vorab über die zu erwartenden Kosten und Kostenrisiken in gerichtlichen Verfahren informieren. Sprechen Sie uns an.
KONTAKT
Sielower Straße 36
03044 Cottbus
Telefon: 0355 289 2010
Mail: info@gh-rae.de